M-TEC Impulse
Die österreichische Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) regelt die sichere Verwendung von Maschinen, Geräten und Anlagen am Arbeitsplatz. Für technische Betriebe ist sie essenziell – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch für Qualität, Sicherheit und Effizienz.
Was ist die Arbeitsmittelverordnung?
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) ist eine Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und definiert Anforderungen an die Beschaffenheit, Verwendung, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln. Sie gilt für alle Unternehmen, die Maschinen, Werkzeuge oder technische Anlagen einsetzen – vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen.
Ein „Arbeitsmittel“ ist laut § 2 AM-VO jedes Gerät, jede Maschine oder Anlage, die von Arbeitnehmer:innen verwendet wird – darunter fallen z. B.:
• Bearbeitungsmaschinen (Fräsen, Pressen, Stanzen)
• Prüfstände und Sondermaschinen
• Krane, Hebebühnen, Förderanlagen
• Werkzeuge, Leitern, Tore, Türen
• selbstfahrende Arbeitsmittel und Steuerungssysteme
Pflichten für Arbeitgeber:
1. Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (§ 3 Am-VO):
Arbeitsmittel müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefährdung darstellen. Dazu zählen:
• Schutzverkleidungen und Not-Halt-Einrichtungen
• ergonomische Gestaltung
• sichere Steuerungssysteme und Abschaltmechanismen
2. Information und Unterweisung (§§ 4–5 Am-VO):
Mitarbeiter:innen müssen vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels unterwiesen werden. Die Unterweisung muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden. Dabei sind Herstellerangaben und betriebliche Betriebsanweisungen zu berücksichtigen.
3. Prüfpflichten (§§ 6–11 Am-VO):
Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden – je nach Art und Risiko:
• Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme
• Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 15 Monate
• Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Umbau, Unfall)
• Prüfbefund und Prüfplan müssen schriftlich dokumentiert werden
4. Wartung und Instandhaltung (§§ 15–16 AM-VO):
Die Wartung muss durch fachkundige Personen erfolgen. Es sind Wartungsbücher oder digitale Systeme zu führen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Konsequenzen bei Verstößen:
Verstöße gegen die AM-VO können zu:
• Verwaltungsstrafen durch die Arbeitsinspektion
• Betriebsstilllegungen bei akuten Gefährdungen
• Haftungsfragen im Falle von Arbeitsunfällen führen
Die Arbeitsinspektion prüft regelmäßig, ob alle Vorschriften eingehalten werden – insbesondere bei neuen Maschinen oder nach Unfällen.
Fazit:
Die Arbeitsmittelverordnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein praxisnahes Regelwerk für sichere und effiziente Arbeitsmittel. Wer sie frühzeitig in Planung, Konstruktion und Betrieb integriert, schützt nicht nur seine Mitarbeiter:innen, sondern auch die eigene Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.